Die klaren Grenzen zwischen der Zuständigkeit des Disziplinarrats bzw dem bei diesem angesiedelten Kammeranwalt einerseits und dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer als "Oberstes Politisches Organ" andererseits sind wiederholt Gegenstand von Diskussionen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.