Einen Richter ausschließlich herabsetzende Äußerungen und Vorwürfe persönlicher Verstöße ohne sachliches Substrat sind nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
24 Ds 20/22h
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Einen Richter ausschließlich herabsetzende Äußerungen und Vorwürfe persönlicher Verstöße ohne sachliches Substrat sind nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
24 Ds 20/22h
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