Dieser Beitrag befasst sich mit dem aktuellen Vorschlag, der aufgrund eines Gutachtens der beiden Autorinnen seitens des ÖRAK an die Politik herangetragen wurde. Er zielt vor allem darauf ab, die Sicherstellung von Kommunikationsgeräten, die den Strafverfolgungsbehörden eine unüberschaubare Menge an Daten zugänglich macht, an adäquate Voraussetzungen zu binden, rechtliches Gehör beim Auswertungsprozess zu sichern, dem Datenschutz einen höheren Stellenwert einzuräumen und das Anwaltsgeheimnis besser zu schützen. Diese Ansprüche sollen in einen ausgewogenen Ausgleich zur Effektivität der Ermittlungsarbeit gebracht werden.