Aktuell sind ein Normprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) G 352/2021 (FN ) und ein österreichisches Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) C-548/21 (FN ) im Zusammenhang mit der Sicherstellung und Auswertung elektronischer Daten anhängig. Im Folgenden wird die von der österreichischen Bundesregierung in der schriftlichen Stellungnahme vom 17. 3. 2022 (FN ) und in der mündlichen Verhandlung vor dem VfGH im Normprüfungsverfahren vertretene Rechtsposition skizziert, wobei prozessuale Aspekte des Normprüfungsverfahrens außen vor bleiben. Der Beitrag orientiert sich an den im Rahmen der 13. Sitzung der Strafrechtskommission des ÖRAK am 2. 6. 2023 referierten Ausführungen. Abschließend werden kurz die Schlussanträge des Generalanwalts im genannten Vorabentscheidungsverfahren dargestellt.