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Zum Schutz einer bekannten Marke gegen Rufausbeutung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/255AnwBl 2023, 537 - 538 Heft 10 v. 3.10.2023

1. Die Klägerin ist seit Jahrzehnten Inhaberin der Wortmarke "Jägermeister" sowie weiters mehrerer - überaus starker - Bild- und Wortbildmarken, unter denen sie einen Kräuterlikör vertreibt. Die beklagte Warenhandelskette vertreibt unter einer Eigenmarke ebenfalls einen Kräuterlikör, wobei sich die Produktausstattungen der beiden Produkte ähneln.

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