1. Die Urteilsveröffentlichung nach § 25 Abs 3 UWG erfolgt - dem Talionsprinzip entsprechend - idR in jener Form und Aufmachung, in der auch die beanstandete Ankündigung veröffentlicht worden ist, was die Vorinstanzen berücksichtigt haben.
1. Die Urteilsveröffentlichung nach § 25 Abs 3 UWG erfolgt - dem Talionsprinzip entsprechend - idR in jener Form und Aufmachung, in der auch die beanstandete Ankündigung veröffentlicht worden ist, was die Vorinstanzen berücksichtigt haben.