Keine Zuständigkeit des Senatsvorsitzenden des Disziplinarrats zur Entscheidung über Wiedereinsetzungsanträge.
21 Ds 13/22g
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Keine Zuständigkeit des Senatsvorsitzenden des Disziplinarrats zur Entscheidung über Wiedereinsetzungsanträge.
21 Ds 13/22g
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.