Nach ungewöhnlich langen fünfjährigen Verhandlungen wurde die Verordnung zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen durch die drei EU-Institutionen angenommen.
Die angenommene VO regelt die Beschlagnahme und Herausgabe von elektronischen Beweismitteln bei Diensteanbietern im grenzüberschreitenden Kontext,