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Zur Haftung des Abschlussprüfers

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/194AnwBl 2023, 413 Heft 7 und 8 v. 13.7.2023

1. Die §§ 273 bis 275 UGB haben nach stRsp primär den Zweck, die geprüfte Gesellschaft vor Vermögensschäden zu schützen. Schutzobjekt ist das eigene Vermögen der Gesellschaft.

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