Das Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG, BGBl I 2023/24) tritt mit 1. 7. 2023 in Kraft und führt mit dem neuen § 17a MaklerG das Erstauftraggeberprinzip bei Mietwohnungen ein. Dadurch soll es Erleichterungen für Wohnungssuchende geben. Die zuständige Referentin im BMJ, Mag. Eva Reichel, gibt Auskunft.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.