Der Antragsteller ist Mieter einer Wohnung im Haus 1190 Wien, Ecke Cobenzlgasse und Feilergasse, und begehrt die Überprüfung des gesetzlich zulässigen Mietzinses. Die Liegenschaft liegt nicht in einem Gründerzeitviertel und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Autobuslinie 38A) nur durchschnittlich erreichbar; sie befindet sich im Kern von Grinzing, dessen Ensemble wegen seiner historischen Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt wurde. Grinzing hat ein sehr hohes Standortimage und ist gerade bei wohlhabenden Interessentenschichten sehr beliebt. Diese Interessenten sind weniger an städtischer Infrastruktur, sondern an einer exklusiven Wohnlage interessiert. Die Grundstückspreise sind sehr hoch.