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Zur Auslegung von Gesellschaftsverträgen (KG)

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/167AnwBl 2023, 345 Heft 6 v. 1.6.2023

1. Gem § 131 Z 4 iVm § 161 Abs 2 UGB wird die KG durch den Tod des unbeschränkt haftenden Gesellschafters aufgelöst, sofern sich - wie hier - aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt.

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