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Wann darf man aus seiner Unredlichkeit einen Vorteil ziehen?

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2022/45AnwBl 2022, 79 Heft 2 v. 28.1.2022

Auf Basis von alten Textbeispielen zweier Universitätsprofessoren der WU hatte ein Mitarbeiter der Hochschülerschaft der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) Live-Kurse zur Vorbereitung der Mathematikprüfung der Studieneingangsphase gehalten. Die Klägerin übernahm ohne Zustimmung der WU Text und Schrift der Kurse zu 90 % und auch den ganzen Lernplan gleichsam 1:1 und bietet Studenten der WU auf ihrer Website Onlinekurse zur Vorbereitung auf die Mathematikprüfung an. Die Beklagte ist eine Studentin der WU und buchte den Kurs der Klägerin, wobei sie die AGB akzeptieren musste. Darin verpflichtete sie sich, die Onlinekurse Dritten nicht zugänglich zu machen, wogegen sie verstieß.

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