vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwechslungsgefahr iZm übernommenem Markenbestand

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2022/34AnwBl 2022, 77 Heft 2 v. 28.1.2022

1. Bei Übernahme eines schwachen Zeichens besteht Verwechslungsgefahr nur dann, wenn das übernommene Zeichen innerhalb des aufnehmenden Zeichens keine untergeordnete Rolle spielt und nicht gegenüber den Bestandteilen, die den Gesamteindruck des aufnehmenden Zeichens prägen, gänzlich in den Hintergrund tritt.

2. Dies behält auch für den Fall Gültigkeit, wenn das übernommene Zeichen nur schwach kennzeichnungskräftig ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!