Tagsatzungen per Videokonferenz Das BMJ verwendet ein weit verbreitetes Videokonferenz-Tool, das auf eigenen Servern betrieben wird und damit auch einen hohen Sicherheitsstandard erfüllt. Soll die Möglichkeit von Videoverhandlungen dauerhaft in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden?
Für & WiderAufsatzFabian Bösch, Alexander JellyAnwBl 2022/28AnwBl 2022, 50 Heft 1 v. 5.1.2022