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Zur Eintragung von Namen berühmter Personen als Marke

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2022/279AnwBl 2022, 563 Heft 11 v. 8.11.2022

1. Personennamen sind grundsätzlich unterscheidungskräftig, auch wenn sie verbreitet sind. Ihnen fehlt die Unterscheidungskraft nur insoweit, als sie zugleich Sachangaben für die damit bezeichneten Waren oder Dienstleistungen sind.

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