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Belehrung der Geschworenen über Rechts- und Tatfrage sind auseinanderzuhalten

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/196AnwBl 2022, 348 Heft 7 und 8 v. 15.7.2022

Das Zurückführen der Tatbestandsmerkmale auf den zu beurteilenden konkreten Sachverhalt ist nicht Aufgabe der (abstrakt abzufassenden) Rechtsbelehrung nach § 321 Abs 2 StPO, sondern jene der nach § 323 Abs 2 StPO angeordneten Besprechung, deren Inhalt aber unter dem Aspekt der Nichtigkeitsdrohung unbeachtlich ist.

15 Os 105/21m

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