vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafschärfung bei Rückfall

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/133AnwBl 2022, 246 Heft 5 v. 26.4.2022

Das in § 32 Abs 2 Satz 1 StGB enthaltene Gebot, Erschwerungs- und Milderungsgründe nur so weit bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen ("gegeneinander abzuwägen"), als sie "nicht schon die Strafdrohung bestimmen", bezieht sich nur auf subsumtionsrelevante Umstände.

14 Os 53/21g

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!