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Zur Bucheinsicht bei der GmbH iZm Rechtsmissbrauch und Vertraulichkeit

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2022/128AnwBl 2022, 245 Heft 5 v. 26.4.2022

1. Für die Verweigerung des Bucheinsichtsrechts wegen zu erwartenden Missbrauchs sind konkrete Behauptungen sowohl zur Gefährdung als auch zur Relevanz der strittigen Geschäftsunterlagen erforderlich.

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