vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verabredete Verbindung bis zum Beginn der Tatausführung möglich

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/103AnwBl 2022, 194 Heft 4 v. 28.3.2022

Zwar trifft es zu, dass die für die Annahme einer verabredeten Verbindung vorausgesetzte ernstliche Willenseinigung von mindestens zwei Personen über die gemeinsame Tatausführung auch durch schlüssiges Verhalten und in sukzessiver Weise erfolgen kann. Ebenso bedarf es für ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken der Täter keiner ausdrücklichen Vereinbarung. Während allerdings für Mittäterschaft ein spätestens während der Tatverübung spontan gefasster, auf die gemeinsame Tatbegehung gerichteter Entschluss genügt, setzt die Verabredung eine Willenseinigung vor oder zumindest zu Beginn der Tatausführung voraus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!