Wie jedem Unternehmer stehen auch Rechtsanwälten die Instrumente des Wettbewerbsrechtes zur Verfügung, um gegen unlautere Geschäftspraktiken anderer Marktteilnehmer vorzugehen. Derartige Ansprüche können sich einerseits gegen Kollegen richten, die sich unlauterer Geschäftspraktiken bedienen, andererseits auch davor schützen, dass Nichtanwälte das Vertretungsmonopol der Anwaltschaft verletzen.