vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/56AnwBl 2021, 137 Heft 3 v. 11.3.2021

1. Gem § 99 AktG gilt für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder § 84 AktG über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!