Nichts polarisiert so sehr wie der korrekte Sprachgebrauch von Bezeichnungen, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen. Das generische Maskulinum scheint ausgedient zu haben, denn wie der Name schon vermuten lässt, fühlen sich viele Frauen dadurch nicht angesprochen. Sprache prägt. Deshalb muss die weibliche Form von Personenbezeichnungen mitberücksichtigt werden. Gerade Gesetzestexte und Urteile mit ihren ohnehin bereits unverständlich langen Schachtelsätzen laufen Gefahr, damit völlig unlesbar zu werden. Gendern in juristischen Texten: ein Muss oder ein No-Go?