Der Kl zeichnete im Jahre 2005 ein Pensionsvorsorgemodell, das aus einer Kombination von Versicherungen und einer Kreditfinanzierung bestand. Dazu schloss er eine Rentenversicherung ab. Der Kl begehrt, es möge mit Wirkung zwischen ihm und den Bekl festgestellt werden, dass diese ihm aufgrund deren rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens für alle Schäden zur ungeteilten Hand haften, welche ihm durch Zeichnung des Pensionsvorsorgemodels entstanden sind oder noch entstehen werden. Er habe erst durch eine kürzlich erfolgte Rechtsberatung erfahren, dass ihm die Bekl die Fehler in den Berechnungen des Pensionsvorsorgemodells bewusst verschwiegen hätten, um ihn zum Vertragsschluss zu bewegen.