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Zur Erteilung von Prokura durch eine (gemeinnützige) Privatstiftung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/28AnwBl 2021, 82 Heft 2 v. 17.2.2021

1. Nach § 2 UGB e contrario sind Privatstiftungen keine Unternehmer kraft Rechtsform. Eine Unternehmereigenschaft hängt daher nach § 1 Abs 1 UGB davon ab, ob ein Unternehmen betrieben wird. Im Fall einer Privatstiftung steht dies durch eine nebengewerbliche Tätigkeit iSd § 1 Abs 2 Z 1 PSG offen.

2. Ein Unternehmen betreibt grundsätzlich derjenige, in dessen Namen unternehmensbezogene Geschäfte abgeschlossen werden.

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