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Zu den Kapitalerhaltungsvorschriften bei der GmbH & Co KG

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/268AnwBl 2021, 554 Heft 11 v. 4.11.2021

1. Nach stRsp sind für den Fall, dass bei einer KG kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, die Normen über das Verbot der Einlagenrückgewähr gem § 82 Abs 1 und 83 Abs 1 GmbHG auf die KG im Verhältnis zu ihren Kommanditisten analog anzuwenden.

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