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Disziplinarverfahrensrecht

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2021/23AnwBl 2021, 68 - 69 Heft 1 v. 14.1.2021

Ausgeschlossenheit von Mitgliedern des DR, wenn gegen sie beim DR einer anderen Kammer ein Disziplinarverfahren anhängig ist.

Das Disziplinarverfahren gegen einen RA wird erst mit der UK Bestellung anhängig; die bloße Antragstellung durch den Kammeranwalt reicht dafür nicht aus.

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