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Bedeutungsinhalt als propagandistisch ist Gegenstand der Rechtsbelehrung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/239AnwBl 2021, 490 Heft 10 v. 12.10.2021

Enthält die Rechtsbelehrung keine Ausführungen, nach welchen Kriterien der Bedeutungsinhalt einer nach § 3g VG inkriminierten Äußerung zu beurteilen ist, liegt darin Nichtigkeit aus § 345 Abs 1 Z 8 StPO.

11 Os 128/20p

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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