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Ablehnung von Senatsmitgliedern

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2021/166AnwBl 2021, 339 - 340 Heft 6 v. 27.5.2021

Anders als bei einer Ablehnung von Senatsmitgliedern gem § 26 Abs 3 DSt (wegen Befangenheit) ist eine Entscheidung des Präsidenten des Disziplinarrats über eine Ablehnung (Ausschließung) von Senatsmitgliedern gem § 33 Abs 2 DSt (ohne Angaben von Gründen) im Gesetz nicht vorgesehen.

26 Ds 1/19z

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