vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhaltsminderung wegen des Wohnens in einer eigenen Eigentumswohnung?

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2021/127AnwBl 2021, 245 Heft 5 v. 26.4.2021

Stellt der Geldunterhaltspflichtige dem Unterhaltsberechtigten eine Wohnung zur Befriedigung seines Wohnbedarfs zur Verfügung, ist der so geleistete Naturalunterhalt auf den Geldunterhaltsanspruch anzurechnen, weil dadurch der Unterhaltsbedarf des Kindes teilweise gedeckt ist. Diese Anrechnung erfolgt in angemessenem Umfang, und zwar grundsätzlich mit dem fiktiven (marktüblichen) Mietwert. Voraussetzung für diese Anrechnung ist aber, dass die Wohnversorgung des Unterhaltsberechtigten dem Unterhaltspflichtigen zuzurechnen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!