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Üble Nachrede durch Beschuldigung, einer Straftat verdächtig zu sein

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/116AnwBl 2021, 243 Heft 5 v. 26.4.2021

Die Äußerung eines (bloßen) Tatverdachts, die in aller Regel die Annahme impliziert, die Tatbegehung sei dem Betreffenden jedenfalls zuzutrauen, ist die abgeschwächte Form des Tatvorwurfs selbst.

15 Os 129/19p

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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