Am 28. 11. 2019 hat sich der OGH (2 Ob 143/19x und 2 Ob 145/19s) neuerlich zur Frage der Formgültigkeit bei fremdhändigen (mehrseitigen) Testamenten geäußert.
Wiederum wurde judiziert, dass dann, wenn das Testament aus mehreren Blättern besteht, ein äußerer oder inhaltlicher Zusammenhang bestehen muss, damit die Testamente gültig sind.