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Tilgungsrechtliche Gleichsetzung von Verurteilungen im Verhältnis des § 31 StGB zu Verurteilungen im Verhältnis des § 15 Abs 1 JGG

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/9AnwBl 2020, 8 Heft 1 v. 20.12.2019

Kommt es zufolge neuerlicher Delinquenz (§ 15 Abs 1 erster Satz JGG) zu einer nachträglichen Straffestsetzung, ist § 4 Abs 5 TilgG analog anzuwenden, weil das Gesetz insoweit eine von der Fiktion gemeinsamer Aburteilung aller zu ahndenden Taten ausgehende Sanktionsfindung nach den Bestimmungen über das Zusammentreffen strafbarer Handlungen nach § 28 StGB vorsieht.

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