Der Rat, bestehend aus den Ministern der Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten, hat am 5. 12. 2019 Schlussfolgerungen zu den strategischen Prioritäten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.