Der EuGH hat am 5. 12. 2019 in einem Vorlageverfahren zur vertraglichen oder hoheitlichen Natur von Kammerbeiträgen entschieden (Rs C-412/18 ). Grundsätzlich sei eine Klage über die Zahlung von Jahresbeiträgen keine Klage über "ein[en] Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" iS der Brüssel-I-Verordnung.
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