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Der gefilmte Polizeieinsatz

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/74AnwBl 2020, 171 Heft 3 v. 2.3.2020

Die Staatsgewalt muss bei einem hoheitlichen Einsatz mit Zwangsgewalt akzeptieren, dass diese Vorgänge von Beteiligten durch Filmen festgehalten werden, zumal dadurch auch ein gewisser präventiver Effekt gegen allfällige rechtswidrige Übergriffe erreicht wird.

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