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Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/3AnwBl 2020, 7 Heft 1 v. 20.12.2019

1. Sobald das klagsstattgebende Urteil rechtskräftig wird, tritt die Unwirksamerklärung eines angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses ex tunc ein. Die Wirkung dessen betrifft sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer.

2. Durch die Rückwirkung des Versäumnisurteils sind Vertretungshandlungen des Liquidators als unwirksam anzusehen.

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