Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, mit dem unter anderem die Überwachung verschlüsselter Nachrichten durch "Bundestrojaner" verboten und die Erfassung wie Speicherung von Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Lenkern als wesentliche Teile des Überwachungspaketes der letzten Bundesregierung (vgl BGBl I 2018/29) für unzulässig erklärt wurden, (FN 1
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.