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EuGH: Verwahrung von Asylwerbern in der Transitzone Röszke als Haft einzustufen

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2020/191AnwBl 2020, 401 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

Afghanische bzw iranische Staatsangehörige, die über Serbien nach Ungarn eingereist waren, hatten an der serbisch-ungarischen Grenze in der Transitzone Röszke Asyl beantragt. Die Anträge wurden abgelehnt und Entscheidungen über die Rückkehr nach Serbien erlassen. Serbien verweigerte die Übernahme jedoch, da die Voraussetzungen des mit der Union geschlossenen Rückübernahmeabkommens nicht erfüllt seien.

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