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EuG: Klagen von Nord Stream gegen RL 2019/692 unzulässig

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2020/190AnwBl 2020, 400 - 401 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

Das Gericht erklärte die Klagen für unzulässig, die von der Nord Stream AG und der Nord Stream 2 AG gegen die RL 2019/692 erhoben wurden. Individual-Nichtigkeitsklagen erfordern unmittelbare und individuelle Betroffenheit iSv Art 263 Abs 4 AEUV.

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