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Zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/176AnwBl 2020, 397 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

1. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd § 5 Abs 1 Z 1 KartG kann insb in der Forderung nach Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder nach sonstigen Geschäftsbedingungen bestehen, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden (Preis- und Konditionenmissbrauch).

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