Für alle in die Liste einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwälte und alle niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte besteht die Möglichkeit, eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei der UNIQA oder der Wiener Städtischen abzuschließen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.