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Senat 11 bestätigt bisherige Rsp zur Suchtgiftgewinnung aus Kath-Pflanze

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/6AnwBl 2019, 6 Heft 1 v. 3.1.2019

Das Suchtgift Cathinon und der psychotrope Stoff Cathin sind bereits mit dem Abernten (= mechanische Trennung der Zweigspitzen und Blätter von der lebenden Kath-Pflanze) als erzeugt (gewonnen) iSd § 27 Abs 1 Z 1, § 28a Abs 1, § 30 Abs 1, § 31a Abs 1 SMG anzusehen, sodass sie in dieser Gestalt Gegenstand der weiteren Begehungsformen der genannten strafbaren Handlungen sein können.

11 Os 75/17i

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