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Berechnungsgrundlage für Verkürzungsbetrag muss klar erkennbar sein

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/241AnwBl 2019, 600 Heft 10 v. 1.10.2019

Ist die Berechnungsgrundlage für den strafbestimmenden Wertbetrag bei gebotener Gesamtbetrachtung der Entscheidungsgründe - nach Beurteilung des OGH - für sämtliche unter dem Gesichtspunkt der UAnfechtung relevanten UAdressaten unzweifelhaft erkennbar, liegt Nichtigkeit aus Z 11 Fall 1 iVm Z 5 Fall 1 des § 281 Abs 1 StPO nicht vor.

13 Os 140/18i

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