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Zum Abschluss eines Vergleichs durch den Liquidator einer GmbH

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/172AnwBl 2019, 433 Heft 7 und 8 v. 12.7.2019

1. Für die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen nach § 83 GmbHG bedarf es keines vorausgehenden Gesellschafterbeschlusses nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG.

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