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Überwachung der Kanzleiführung für die restliche Dauer des DisVerfahrens statt (weiterhin) befristete Untersagung der Rechtsanwaltschaft nach rechtskräftiger Verurteilung wegen § 133 StGB

RechtsprechungRechtsanwaltDr. Wolfgang HahnkamperAnwBl 2014/8385AnwBl 2014, 391 - 392 Heft 6 v. 1.6.2014

Normen: § 16 Abs 1 Z 3 und Z 4 DSt; § 19 Abs 3 Z 1 lit a und Abs 4 DSt; § 133 StGB

Schlagwörter:

Disziplinarrecht; Standesrecht; Berufsrecht; Rechtsanwälte; vorläufige; befristete; vorübergehende; Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft; Kanzleiüberwachung; Disziplinarstrafe; Veruntreuung; Disziplinarverfahren; gerichtliche Verurteilung; Verhältnismäßigkeit; einstweilige Maßnahme; Voraussetzung; gerichtlich strafbare Handlung; Disziplinarvergehen;

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