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Unsachliches, beleidigendes und abqualifizierendes Vorbringen findet keine Deckung durch § 9 RAO

RechtsprechungRechtsanwaltDr. Wolfgang HahnkamperAnwBl 2014/8379AnwBl 2014, 259 - 261 Heft 4 v. 1.4.2014

Normen: § 21 Abs 2 StGB; § 212 StPO; § 9 RAO; Art 10 Abs 2 MRK; § 1 DSt

Schlagwörter:

Disziplinarrecht; Berufsrecht; Standesrecht; Rechtsanwälte; Berufspflichtenverletzung; Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes; Disziplinarvergehen; Gerichtssachverständiger; Schriftsätze; Formulierungen; beleidigende; Äußerungen; unsachliche; Unterstellungen; Gericht; Anklageeinspruch; Meinungsfreiheit; Schutz der freien Meinungsäußerung;

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