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Die vorzeitige Auszahlung des Treuhandbetrages ohne Abänderung der Treuhandbedingungen ist disziplinär, auch wenn sie folglos blieb

RechtsprechungRechtsanwaltDr. Wolfgang HahnkamperAnwBl 2014/8376AnwBl 2014, 187 - 188 Heft 3 v. 1.3.2014

Normen: § 11 RAO

Schlagwörter:

Disziplinarrecht; Berufsrecht; Standesrecht; Treuhandbedingungen; Berufspflichten; Verletzung; Disziplinarvergehen; Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes; Verkäufer; Käufer; Kaufvertrag; Treuhandauftrag; Treuhandbetrag; Treugeber; vorzeitige Auszahlung; Kaufpreis; Anwaltliches Treuhandbuch; Treuhandschaft; Wohnungseigentum; Rechtsanwälte;

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