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§ 13 RL-BA - Verpflichtung des "gemeinsamen" Vertragserrichters

RechtsanwaltJudikaturKlingsbiglAnwBl 2013/8337AnwBl 2013, 33 Heft 1 v. 1.1.2013

Normen: § 13 RL-BA

Schlagwörter:

Verpflichtung; gemeinsamer Vertragserrichter; Interessenswahrung; Vertragsunterfertigung; Käufer; Vertretung; Kaufvertrag;

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