Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der VfGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Zeit der Tätigkeit als Rechtsreferent beim ÖGB der Zeit der praktischen Verwendung bei einem Rechtsanwalt gleichzuhalten ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 RAO